BenutzungsordnungDie Bücherei ist jedermann zugänglich. Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten verlangt. Die Daten der Leser werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Ausleihverbuchung im automatischen Verfahren bearbeitet. Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt und gibt seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Daten. Änderung von Name und Anschrift sind der Bücherei mitzuteilen. Der Leserausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden. Für die Ersatzausstellung eines verlorenen oder beschädigten Leserausweises wird eine Gebühr von EUR 2,50 erhoben. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Die Bücherei kann kürzere oder längere Fristen gewähren. Die Ausleihfrist für CD-Rom´s beträgt zwei Wochen. Die Weitergabe der entliehenen Bücher an Dritte ist unzulässig. Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können durch Leihverkehr beschafft werden. Die Leser werden gebeten, die Bücher sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Bücher muss Ersatz geleistet werden. Für den Verlust oder die Beschädigung des Barcode-Aufklebers für die Verbuchung der Medien wird eine Gebühr von Euro 1,50 erhoben. Die Benutzung der Bücherei ist gebührenfrei. Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Buch und pro Woche eine Versäumnisgebühr von EUR 0,25 erhoben. Die Versäumnisgebühr für CD-Rom´s beträgt EUR 1,50 pro Woche und CD-Rom. Bei Mahnungen werden die entstandenen Kosten zusätzlich erhoben. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an PCs oder sonstigen elektronischen Geräten, die durch die Nutzung der von der Bücherei entliehenen Medien entstehen.
Die Regeln dieser Benutzungsordnung gelten auch für alle anderen Medien, sofern oben nichts anderes bestimmt ist. Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Büchereikuratoriums am 11.10.2000 erlassen und tritt ab sofort in Kraft. Ihr Büchereiteam.
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